Präambel
Verträge zwischen dem Auftraggeber und Service Connect basieren ausschließlich auf der Grundlage nachfolge- der Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung festgelegter werkvertraglicher und dienstvertraglicher Leistungen von Service Connect. Sie dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten, sowohl unser- erseits als auch unserer Auftraggeber festzulegen um im Geschäftsverkehr möglichst klare Vertragsverhältnisse zu schaffen und mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
§ 1 Definitionen
Im Sinne dieses Vertrages bedeutet „Aufwand” die benötigte Zeitdauer in Form des jeweiligen Stundensatzes pro 15 Minuten für die erforderliche Arbeit sowie der erforderliche Materialaufwand durch Service Connect und Dritte.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Ein Vertrag erfolgt durch Angebot und Annahme. Das Zustandekommen des Vertrages wird mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich, bzw. mit der Leistungserbringung seitens Service Connect. (2) Angebote von Service Connect sind unverbindlich und freibleibend und längstens bis zu 4 Wochen nach Abgabedatum gültig.
§ 3 Vertragstypische Pflichten von Service Connect
(1) Durch diesen Vertrag wird Service Connect zur Fertigstellung des gewünschten Werkes sowie zur vereinbarten Dienstleistungserbringung verpflichtet. (2) Der Tätigkeit von Service Connect liegt in der Regel eine schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die den Leistungsumfang ausführlich beschreibt. Eine Änderung des Leistungsumfangs hat schriftlich zu erfolgen.
§ 4 Fremdleistungen
Service Connect ist berechtigt, bei Dritten die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen zu bestellen.
§ 5 Entwurfserstellung & Abnahme
(1) Die Erstellung des Erstentwurfes hat innerhalb von 6 Wochen ab Vertragsabschluss durch Service Connect zu erfolgen, soweit alle benötigten Unterlagen zur Entwurfserstellung vorliegen. (2) Alle Entwurfserstellungen sind durch den Auftraggeber entsprechend der vereinbarten Zahlungsvereinbarung, in Form einer Pauschalvergütung oder einer Vergütung nach dem benötigten Aufwand im Sinne § 1 Nr. 1 dieser Geschäftsbedingungen zu vergüten. (3) Beanstandungen des Entwurfes sind innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Auftraggebers vom Entwurf geltend zu machen. (4) Entwurfskorrekturen haben durch Service Connect innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung der Änderungswünsche durch den Auftraggeber und dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen zur Entwurfskorrektur zu erfolgen. (5) Erteilt der Auftraggeber seine Zustimmung zu dem Entwurf, gilt dieser als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. (6) Stimmt der Auftraggeber innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnisnahme des Entwurfes diesem nicht zu, gilt die Abnahme durch den Auftraggeber vertragsgemäß und mängelfrei als erteilt. (7) Mit der Abnahme des Entwurfes bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit von Layout, Inhalt, Text, Bild und Farbe und übernimmt damit dafür die Verantwortung. Service Connect kann ab diesem Zeitpunkt hierfür nicht mehr in die Haftung genommen werden.
§ 6 Erstellung des Werkes
(1) Service Connect hat die Erstellung des Werkes anhand der durch den Auftraggeber beanspruchten Gestaltung und dem beanspruchtem Leistungsumfang vorzunehmen. (2) Die Erstellung des Werkes erfolgt auf der Grundlage des abgenommenen Entwurfes durch den Auftraggeber. Minimale Abweichungen zwischen dem abgenommenen Entwurf und dem fertig gestellten Werk sind durch den Auftraggeber hinzunehmen. Service Connect kann hierfür nicht in die Haftung genommen werden. (3) Service Connect haftet nicht für die Inhalte von Texten, Bildern, Beschriftungen und Digitaldrucken, die Haftung obliegt dem Auftraggeber.
§ 7 Web-Seiten & Newsletter Versand & Werbeanzeigen
(1) Wird durch den Auftraggeber eine Web-Seite über den Servicedienstleister von Service Connect in Anspruch genommen wird durch Service Connect eine Verfügbarkeit von 97% pro Jahr gewährleistet. (2) Die Anpassung der Web-Seite erfolgt auf die gängigsten Internet-Browser. Es kann seitens Service Connect nicht ausgeschlossen werden, dass es bei verschiedenen Internet- Browsern der Nutzer zu Differenzen kommen kann. Service Connect kann in diesen Fällen nicht haftbar gemacht werden. (3) Wünscht der Auftraggeber eine sofortige Änderung der Web-Seite, hat die Änderung durch Service Connect innerhalb von einer Woche nach schriftlichem Auftragseingang zu erfolgen. Im Falle kleinerer bzw. sehr dringender Änderungen, welche konkret bestimmt sind, wird auf einen vorhergehenden Entwurf verzichtet. (4) Bei der Einstellung von Werbeanzeigen, welche Preisangaben enthalten wird seitens Service Connect immer darauf hingewiesen, dass alle Angaben ohne Gewähr sind. Die Einstellung von Preisen erfolgt auf einer durch den Auftraggeber schriftlich übermittelten Grundlage. Eine "Werbeanzeige" ist eine Anzeige mit werbendem Charakter zur Förderung des gewerblichen Absatzes des Auftraggebers. Sie hat unverbindlichen und freibleibenden Charakter, so dass sie lediglich eine Anpreisung darstellen. Sie sind nie als verbindliches Angebot für den Auftraggeber zu werten. (5) Wird durch den Auftraggeber die Erstellung und der Versand von Newslettern in Anspruch genommen, erfolgt durch Service Connect in dem Newsletter eine Verlinkung zu der Homepage des Auftraggebers, da durch Service Connect nicht sichergestellt werden kann das jeder Nutzer den Newsletter mit seinem E-Mail-Client nutzen kann. Service Connect kann in Fällen des Satz 1, 2. Halbsatz nicht in die Haftung genommen werden.
§ 8 Leistungsort & Leistungszeit
(1) Wurde zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, erbringt Service Connect die Leistung am eigenen Geschäftssitz. Andernfalls gilt der mit dem Auftraggeber vereinbarte Ort als Erfüllungsort. (2) Bei Verträgen, welche die Gestaltung zum Inhalt haben, kann durch Service Connect bei Vertragsabschluss, nur ein allgemeiner der Leistungsbeschreibung entsprechender unverbindlicher Zeitpunkt der Fertigstellung mitgeteilt werden. (3) Werden zwischen Service Connect und dem Auftraggeber nach der Entwurfsabnahme verbindliche Termine vereinbart, ist Service Connect zur Einhaltung dieser verpflichtet. (4) Die Einhaltung von Leistungspflichten von Service Connect setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. (5) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren, technische Probleme außerhalb des Einflussbereiches vom Service Connect entbinden Service Connect von der Leistungsverpflichtung bzw. gestatten Service Connect eine Neufestsetzung der vereinbarten Leistungszeit. (6) Bei durch Service Connect zu verantwortendem Lieferverzug ist Service Connect, nach erfolglos schriftlich geltend gemachter Nachfrist mittels Einschreiben, verpflichtet für den nachweislichen Schaden Ersatz gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle zur Erfüllung des Auftrages benötigten Unterlagen oder Informationen innerhalb von 3 Wochen ab Vertragsschluss zu beschaffen und an Service Connect weiterzuleiten. (2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Service Connect – auch ohne ausdrückliche Aufforderung durch Service Connect – alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und Service Connect von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. (3) Die Zusendung sowie die Rücksendung von Vorlagen und Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden keine Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. (2) Das fertig gestellte Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Service Connect.
§ 11 Eigenwerbung von Service Connect & Dritten
Der Auftraggeber gewährt Service Connect das Recht auf dem fertig gestellten Werk sowie deren Vervielfältigungsstücken Eigenwerbung anbringen zu dürfen sowie als Urheber genannt zu werden. Dieses Recht steht auch Dritten, die bei der Erstellung des Werkes nach § 4 der Geschäftsbedingungen beteiligt waren zu. Satz 1 und 2 gelten auch, wenn dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
§ 12 Kundenreferenzen
(1) Der Auftraggeber räumt Service Connect das Recht ein, das fertig gestellte Werk, im Ganzen sowie Ausschnitte daraus, als Referenz nennen und darstellen zu dürfen. Darüber hinaus ermächtigt der Auftraggeber Service Connect den Kundennamen und dessen Logo als Referenz nennen und darstellen zu dürfen. Einer gesonderten Einwilligung vor Veröffentlichung bedarf es durch den Auftraggeber nicht. (2) Absatz 1 gilt ebenso, wenn dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
§ 13 Zahlungsansprüche und Zahlungsbedingungen
(1) Service Connect hat als Gegenleistung für die Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber. Die Höhe und Fälligkeit des Zahlungsanspruchs sowie die Zahlungsweise richten sich nach der mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütung sowie Zahlungsweise. (2) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist Service Connect berechtigt, nach Leistung jeder einzelnen Einheit oder Leistung, Rechnung zu legen. (3) Vereinbarte Einmalkosten sowie nachträglich entstandene Kosten sind unverzüglich, nach Rechnungseingang bei dem Auftraggeber, durch den Auftraggeber zu bezahlen. Außer vertraglich wurde etwas anderes vereinbart. (4) Der Auftraggeber ist seinen Zahlungsverpflichtungen hinreichend nachgekommen, wenn der fällige Zahlungsbetrag auf dem Konto von Service Connect gutgeschrieben wird oder von dem Auftraggeber in Form einer Barzahlung an Service Connect geleistet wird. Eingehende Barzahlungen sind durch Service Connect zu quittieren. (5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Service Connect berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Auftraggeber ist im Falle des Zahlungsverzuges für jede Mahnung Kosten in Höhe von 8, – EUR für die Bearbeitung und den Versand durch Service Connect zu berechnen. (6) Gilt die monatliche Zahlungsweise als vereinbart und leistet der Auftraggeber die Vergütung für drei aufeinander folgende Monate nicht, hat Service Connect das Recht zur Kündigung. (7) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, oder Bemängelungen zurückzubehalten. (8) Eine Forderungsaufrechnung seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen. (9) Die Vergütungen können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Service Connect weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde, für den Fall, dass er Leistungen an die Künstlersozialkasse abzuführen hat, gemäß § 27 KSVG meldepflichtig ist. Darüber hinaus besteht seitens des Kunden gegenüber der Künstlersozialkasse gemäß der §§ 28, 19 KSVG eine Aufzeichnungs- und Vorlagepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse. Die Höhe des vom Kunden an die Künstlersozialkasse abzuführenden Beiträge errechnet sich nach den §§ 23, 25,26 KSVG.
Auf die Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) wird ausdrücklich verwiesen.
§ 14 Laufzeit von Dauerverträgen, Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit für Verträge über die eine Dienstleistungserbringung beinhalten, welches u,a. die Betreuung von Webseiten beinhaltet, beträgt 12 Monate, sofern keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde. (2) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der Dienstleistungserbringung, im Fall der Betreung von Webseiten mit der Bereitstellung der Webseite im Internet. (3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, falls dieser nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich mittels Einschreiben gekündigt wurde.
§ 15 Mängelhaftung
(1) Service Connect wird Mängel, die vom Auftraggeber geltend gemacht wurden, beseitigen. Mängel müssen unverzüglich und schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und beträgt 12 Monate. (2) Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, so kann Service Connect nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. (3) Wird ein Mangel nicht innerhalb von vier Wochen, ab Werkübergabe an Service Connect, beseitigt, kann der Auftraggeber hinsichtlich des Mangels die Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. (4) Service Connect kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, wenn sie nachweist, dass sie den Fehler nicht zu vertreten hat. (5) Bei dienstvertraglichen Leistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. (6) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Störungen im Internet und bei Providern restlos auszuschließen. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Gewährleistung für die ununterbrochene vollständige Erreichbarkeit von erstellten Webseiten.
§ 16 Allgemeine Haftung
(1) Service Connect haftet nur für nachweisliche Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt für Handlungen von Angestellten und Erfüllungsgehilfen entsprechend. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. (2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Service Connect nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). (3) Schadensersatzanspruch auf Grund von Problemen die auf Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren, technische Probleme außerhalb des Einflussbereiches vom Service Connect zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. (4) Wird durch den Auftraggeber die Leistung der Fahrzeugbeschriftung in Anspruch genommen, erfolgt zur Absicherung einer möglichen Haftung von Service Connect vor und nach der Beschriftung eine Ablichtung des Fahrzeuges. (5) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hat durch den Auftraggeber schriftlich und mittels Einschreiben zu erfolgen.
§ 17 Spezielle Haftungsregelungen bei Web-Seiten
(1) Die Haftung bei Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. (2) Service Connect haftet nicht für die auf der Web-Seite erscheinenden Inhalte. Die Haftung obliegt allein dem Auftraggeber. Satz 1 und 2 gelten für die Verlinkung auf andere Web- Seiten entsprechend. (3) Bei der Versendung von E-Mail Newslettern, kann durch Service Connect nicht sichergestellt werden, dass der Newsletter bei jedem E-Mail-Client des Nutzers vollständig sichtbar ist. Service Connect kann hierfür nicht in die Haftung genommen werden. (4) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Störungen im Internet und bei Providern restlos auszuschließen. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Haftung.
§ 18 Rücktrittsrecht
(1) Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Leistungszeit trotz termingerechter Übergabe sämtlicher von Service Connect benötigter Unterlagen durch den Auftraggeber, kann der Auftraggeber mittels eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist setzen. Wenn auch innerhalb dieser Nachfrist ohne Verschulden des Auftraggebers die vereinbarte Leistung von Service Connect nicht erbracht wird, steht dem Auftraggeber das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. (2) Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch Service Connect möglich. Im Falle eines Stornos wird durch Service Connect neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des gesamten Auftragswertes berechnet. (3) Service Connect steht das Recht zu vom Auftrag zurückzutreten, wenn die Ausführung des Auftrages aus Verschulden des Auftraggebers nicht zustande kommt bzw. nicht ausgeführt werden kann, z.B. wenn der Auftraggeber trotz wiederholter Aufforderung der Übergabe notwendiger Unterlagen nicht nachkommt. In diesem Fall wird durch Service Connect neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten auch eine Entschädigung in Höhe von 30 % des gesamten Auftragswertes für das Freihalten der entsprechenden Kapazität berechnet.
§ 19 Urheberrecht & Gewerbliche Schutzrechte & Wettbewerbsrecht
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Service Connect übergebenen Unterlagen berechtigt ist und diese die Rechte Dritter nicht verletzten. Sollte der Auftraggeber nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, obliegt die Haftung allein dem Auftraggeber. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn die Unterlagen von Dritten übergeben werden. (2) Im Falle der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Geschmacksmusterrechen, der Verletzung sonstiger Gewerblicher Schutzrechte oder sonstiger Rechte Dritter sowie bei Verletzungen gegen den lauteren Wettbewerb durch die Erstellung von Texten, Bildern, Grafiken und sonstiger Gegenstände, kann Service Connect nicht in die Haftung genommen werden, die Haftung obliegt allein dem Auftraggeber.
§ 20 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und fertig gestellten Werke unterliegen dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. (2) Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Service Connect weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede teilweise oder vollständige Nachahmung ist unzulässig. (3) Bei einem Verstoß gegen § 19 Abs. 2 der Geschäftsbedingungen hat der Auftraggeber an Service Connect einen Betrag von 150 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. (4) Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt nach dem jeweils erforderlichen Verwendungszweck. Liegt zwischen Service Connect und dem Auftraggeber keine Vereinbarung darüber vor, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. (5) Die Nutzungsrechte an dem fertig gestellten Werk gehen bei vollständiger Bezahlung der Vergütung über an den Auftraggeber über.
§ 21 Vertragsänderungen & Änderungen der Geschäftsbedingungen
(1) Vertragsänderungen, gleich welcher Art bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schriftform. (2) Änderungen der Geschäftsbedingungen werden von Service Connect an den Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Absendung der Mitteilung schriftlich (per E-Mail) widerspricht.
§ 22 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Für Verträge, deren Ausführung und sich draus ergebende Ansprüche gilt deutsches Recht. (2) Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bemühen sich die Parteien um eine außergerichtliche Einigung. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden gilt Braunschweig als Gerichtsstand als vereinbart.
§ 23 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Impressum
Service Connect | Raiffeisenstraße 2D | 38159 Vechelde | Deutschland Geschäftsführer: Sandra Basse | Steuer-Nr. 13/102/00677
Stand: 20. Mai 2009